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	<title>Kommentare für Financial Experts Association | Der Berufsverband für Finanzexperten</title>
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	<description>Unabhängigkeit &#124; Integrität &#124; Fairness</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 11:06:28 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Stärkung der Unabhängigkeit von Hans-Jürgen Schirmer</title>
		<link>http://financialexperts-association.de/2012/01/25/starkung-der-unabhangigkeit/#comment-2</link>
		<dc:creator>Hans-Jürgen Schirmer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 11:06:28 +0000</pubDate>
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		<description>Meiner Meinung nach ist diese Forderung aus 4 Gründen zu kritisieren:
1.) Die implizit in der Formulierung enthaltene Unterscheidung in &quot;abhängige&quot; und &quot;unabhängige&quot; Aufsichtsräte kollidiert im Grundsatz mit den Plichten des AR (§ 116 Akt, § 347, II HGB). M.E. müssen a l l e  ARs unabhängig in ihrer Entscheidung und Bewertung von Sachverhalten sein.
2.) sorfältige Beratung und Überwachung setzt eine persönliche Unabhängigkeit voraus, anders ist sie nicht möglich (siehe Sorgfaltspflicht). 
3.) AR-Mitglieder stehen (zwangsläufig) immer in einer irgendwie gearteten Beziehung zum Unternehmen und dessen Vorstand oder zu Aktionären. Schließlich sind sie von dort gewählt, für das Unternehmen tätig etc. Hier eine &quot;Unabhängigkeit&quot; nach &quot;harten Fakten&quot; zu fordern, ist irgendwie realitätsfremd. Es wäre sinnvoller, die Notwendigkeit der (praktizierten) persönlichen Unabhängigkeit zu betonen, da dies wohl die eigentliche Intention ist, weil man Kungeleien zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ausschließen will. Hierfür ist der Vorschlag der Kommission aber völlig untauglich, weil er die Verantwortlichkeit (implizit) splittet und dadurch das Überwachungsgremium insgesamt schwächt. 
4.) Die Ausweitung möglicher Interessenkonflikte auf Dritte, lässt größtmögliche Interpretation zu und, wenn es mal schwierig wird, ein potenzielles Haftungsrisiko für Aufsichtsräte, dem sich dann wohl kaum noch jemand aussetzen will. Schon gar nicht, wenn man das mögliche finanzielle Risiko der durchschnittlichen AR-Vergütung von rd. 50T€ gegenüberstellt. Schließlich gibt es nicht nur DAX-30-Aufsichtsräte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung nach ist diese Forderung aus 4 Gründen zu kritisieren:<br />
1.) Die implizit in der Formulierung enthaltene Unterscheidung in &#8220;abhängige&#8221; und &#8220;unabhängige&#8221; Aufsichtsräte kollidiert im Grundsatz mit den Plichten des AR (§ 116 Akt, § 347, II HGB). M.E. müssen a l l e  ARs unabhängig in ihrer Entscheidung und Bewertung von Sachverhalten sein.<br />
2.) sorfältige Beratung und Überwachung setzt eine persönliche Unabhängigkeit voraus, anders ist sie nicht möglich (siehe Sorgfaltspflicht).<br />
3.) AR-Mitglieder stehen (zwangsläufig) immer in einer irgendwie gearteten Beziehung zum Unternehmen und dessen Vorstand oder zu Aktionären. Schließlich sind sie von dort gewählt, für das Unternehmen tätig etc. Hier eine &#8220;Unabhängigkeit&#8221; nach &#8220;harten Fakten&#8221; zu fordern, ist irgendwie realitätsfremd. Es wäre sinnvoller, die Notwendigkeit der (praktizierten) persönlichen Unabhängigkeit zu betonen, da dies wohl die eigentliche Intention ist, weil man Kungeleien zwischen Aufsichtsrat und Vorstand ausschließen will. Hierfür ist der Vorschlag der Kommission aber völlig untauglich, weil er die Verantwortlichkeit (implizit) splittet und dadurch das Überwachungsgremium insgesamt schwächt.<br />
4.) Die Ausweitung möglicher Interessenkonflikte auf Dritte, lässt größtmögliche Interpretation zu und, wenn es mal schwierig wird, ein potenzielles Haftungsrisiko für Aufsichtsräte, dem sich dann wohl kaum noch jemand aussetzen will. Schon gar nicht, wenn man das mögliche finanzielle Risiko der durchschnittlichen AR-Vergütung von rd. 50T€ gegenüberstellt. Schließlich gibt es nicht nur DAX-30-Aufsichtsräte.</p>
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