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Facts

Financial Experts Association e.V.

Der Verband

Die 2008 ins Leben gerufene Financial Experts Association ist der erste deutsche Berufsverband für Finanzexperten in Aufsichtsräten und Beiräten. Vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen an die Kontrollgremien von Unternehmen liegt das Ziel des Verbands in der Förderung der Finanzexpertise seiner Mitglieder durch Erfahrungsaustausch und Wissensmanagement. Das internationale Expertennetzwerk unterstützt seine Mitglieder in den Bereichen Corporate Governance, Rechnungslegung, interne Kontrolle, Risikomanagement, Prüfung und Compliance. Zugleich fungiert der Verband als Interessenvertretung seiner Mitglieder im Dialog mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Gründungsveranstaltung der Financial Experts Association fand am 28. November 2008 statt, die Eintragung ins Vereinsregister erfolgte am 28. Januar 2009. Der Sitz des Berufsverbands ist Hamburg.

Weitere Informationen finden Sie unter www.financialexperts.eu.

Ziele und Aufgaben

  • Interessensvertretung von Finanzexperten in deutschen Aufsichtsräten und Beiräten im Dialog mit Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
  • Förderung der Qualifikation und der Unabhängigkeit der Kontrollgremien von Unternehmen
  • Weiterbildung und Coaching der Mitglieder in den Bereichen Corporate Governance, Rechnungslegung, interne Kontrolle, Risikomanagement, Prüfung und Compliance
  • Erarbeitung ethischer Normen und fachlicher Standards für Finanzexperten
  • Organisation und Durchführung von Fachvorträgen und Seminaren in Kooperation mit Wissenschaft und Forschung
  • Mitarbeit in internationalen Berufsverbänden und Fachgremien
  • Förderung des internationalen Gedankenaustausches über Aufgaben, Anforderungen und Stellung von Finanzexperten in Aufsichtsräten und Beiräten

Regulatorischer Hintergrund

Die erweiterten Anforderungen an eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle finden sich in Deutschland im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).

Am 26. März 2009 hat der deutsche Bundestag das BilMoG beschlossen. Der Bundesrat hat am 3. April 2009 zugestimmt. Während zu Beginn der Diskussion über das BilMoG eher bilanzielle Fragen im Mittelpunkt standen, dürfte sich die Debatte nun viel mehr Corporate Governance-Themen widmen. Durch das BilMoG wird die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats abermals gestärkt. Im BilMoG wird auch erstmalig die Benennung eines „Finanzexperten“ im Aufsichtsrat für kapitalmarktorientierte Unternehmen zwingend vorgeschrieben: Es sieht eine Ergänzung von § 100 AktG vor, wonach der Aufsichtsrat eines kapitalmarktorientierten Unternehmens mit mindestens einem unabhängigen Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung besetzt sein muss (§ 100 Absatz 5 AktG-E).

 

Mitglieder – vom Kompetenznetzwerk profitieren

Die FEA bietet seinen Mitgliedern einen umfangreichen und unabhängigen Erfahrungsaustausch rund um die Überwachungsaufgaben von Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen insbesondere in den Bereichen Corporate Governance, Rechnungslegung, interne Kontrolle, Risikomanagement, Prüfung und Compliance.

 

Vorteile im Überblick

  • Erfahrungsaustausch in einem hochrangigen Kompetenznetzwerk, strenges Auswahlverfahren über Mitgliedschaft wahrt Qualität und Exklusivität
  • Fundierte Informationen durch Zugriff auf umfangreiche Wissens-Datenbank und regelmäßige Veranstaltungen
  • Kontaktvermittlung zu Experten rund um das Aufsichtsratsorgan
  • Bezug der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ zu Sonderkonditionen

 

Mitgliedschaft im Überblick

  • Persönliche Mitgliedschaft:

Jede natürliche Person, die über eine mindestens fünfjährige berufspraktische Erfahrung im Finanzbereich verfügt und fachlich sowie persönlich qualifiziert ist, kann ordentliches Mitglied der Financial Experts Association werden. Der Mitgliedsbeitrag für eine persönliche Mitgliedschaft beträgt derzeit 120,00 Euro jährlich.

  • Unternehmensmitgliedschaft:

Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ordentliche Mitglieder werden, wenn deren Organmitglieder oder Mitarbeiter die erforderlichen persönlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Der Mitgliedsbeitrag für eine Firmenmitgliedschaft beträgt derzeit 1.200,00 Euro jährlich.